(...) Die finanzielle Rückabwicklung bei der Sanierung des de Haen-Geländes ist meines Erachten schon auf der jetzigen Rechtsgrundlage möglich, da die Landeshauptstadt Hannover in Wissen der Belastungen trotzdem den B-Plan für Wohnbebauung aufgestellt hat und zudem gemäß BBodenSchG § 12 die Betroffenen nicht rechtzeitig über die Altlasten informiert hat. (...)
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(...) Diese Regelung ist die wichtigste Regelung im Vorfeld einer Sanierung und ermöglicht der zuständigen Behörde die vor Erlass von Einzelanordnungen erforderliche Aufklärung des Sachverhalts. Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein hinreichender Verdacht einer schädlichen Bodenschädlichen Bodenveränderunglast, kann die zuständige Behörde dem möglichen Sanierungspflichtigen die notwendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aufgeben. Die Abs. (...)
Die Antworten zu diesen Fragen habe ich schon schriftlich an die
Interessengemeinschaft De-Haen-Platz geschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Lorenz
(...) Grundsätzlich bin ich immer für eine Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle. Für private Investoren des Klein- und Mittelstandes stimme ich Ihnen zu, diese sollten von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden. (...)
(...) auch ich bin der Meinung, im Falle von Altlasten wie am De-Haen-Platz eine bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle anzustreben. (...) Auch stimme ich Ihnen zu, dass es eine gesetzliche Informationspfliicht der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegebenüber den Eigentümern geben soll. (...)
(...) Zurzeit herrscht jedoch ein Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Ebenen, das führt dazu, dass immer mehr freiwillige Leistungen der Kommunen gekürzt werden. Das darf nicht sein. (...)