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Da Sie eine sehr spezielle und persönliche Frage habe, möchte ich Sie bitten ihrem Bearbeiter beim NLBV anzuschreiben [...]. Dann bekommen Sie auf jedenfall eine schnelle und konkrete Antwort auf ihren Fall bezogen.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.