Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort von Rüdiger Pfeilsticker
PIRATEN
• 20.12.2012

(...) Was mir fehlt sind belastbare Fakten. Insbesondere Ausagen der Art: In der Kommune A sind nach der Einführung mit einem Steuersatz von X%, Y von Z Zweitwohnsitze zu Erstwohnsitzen geworden. Das Steueraufkommen verteilt sich wie folgt auf die Klassen... (...)

Portrait von Editha Westmann
Antwort von Editha Westmann
CDU
• 19.12.2012

(...) Dazu bedarf es jeweils einer entsprechenden Satzung. Davon haben in Niedersachsen mehrere Städte und insbesondere Großstädte wie Hannover in Bezug auf die Besteuerung von Zweitwohnungen Gebrauch gemacht. Grundsätzlich könnte das Land diese Möglichkeit einschränken, wie es beispielsweise der Freistaat Bayern getan hat. (...)

Antwort von Sait Kelen
DIE LINKE
• 18.12.2012

(...) Es darf nicht nur Bürger mit geringeinkommen versteuern, sondern auch die Besitzer mit Höheren Einkommen. Spekulanten und Bänker müssen gesondert und sorgfältig zum versteuern Ihre Einnahmen bieten. Auch Illegalität und Honorare müssen auch offenlegen und versteuern. (...)

Antwort von Andreas Bienstein
FREIE WÄHLER
• 03.01.2013

(...) Die Zweitwohnungssteuer ist ein Finanzierungsinstrument der Kommunen. Auf kommunaler Ebene sehe ich dieses Instrument als nicht fragwürdig an. (...)

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