Antwort 21.03.2017 von Ralf Jäger SPD
(...) Solange die Quote von 50 Prozent Frauen in Führungspositionen - bezogen auf die jeweilige Ämtergruppe und Behörde - nicht erreicht ist, ist nach § 19 Abs. 6 LBG die Frau bei einer im Wesentlichen gleichen Eignung und Befähigung bevorzugt zu befördern. (...)