Antwort 18.11.2024 von Stefan Möller AfD
Nach dem deutschen Mietrecht kann der Vermieter eine ganze Reihe von Aufwendungen als Nebenkosten auf den Mieter abwälzen
Nach dem deutschen Mietrecht kann der Vermieter eine ganze Reihe von Aufwendungen als Nebenkosten auf den Mieter abwälzen

Vielen Dank für ihren Zuspruch.

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