Antwort 09.02.2026 von Manuel Hagel CDU
Landtagsgröße darf nicht zulasten der Menschen gehen: Erreichbarkeit, Präsenz und Ansprechpartner vor Ort sind entscheidend – gerade im Flächenland BW.
Landtagsgröße darf nicht zulasten der Menschen gehen: Erreichbarkeit, Präsenz und Ansprechpartner vor Ort sind entscheidend – gerade im Flächenland BW.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Das hätte ich auch angemahnt
Persönlich halte ich das jüngst eingebrachte Änderungsgesetz dafür geeignet, die konkreten Anforderungen, die sich aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes ergeben, zu erfüllen und dementsprechend einem verfassungsgemäßen Landeswahlgesetz auch Rechnung zu tragen