Wie Sie sich bestimmt vorstellen können, war die Abstimmung zur Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte keine einfache Entscheidung. Die gesamte SPD-Fraktion hat sich damit schwergetan.
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Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Ehepartnerinnen und Ehepartner sich nach ihrer Einreise schnell im Alltag zurechtfinden und sich integrieren können.
Mir ist die Zustimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach § 36a AufenthG nicht leichtgefallen.
Als Abgeordneter treffe ich meine Entscheidungen nach gründlicher Abwägung.
Anreize, in das Sozialsystem unseres Landes einzuwandern, müssen und werden wir deutlich senken. Irreguläre Migration muss zurückgedrängt werden. Ein Mittel dazu ist Aussetzung des Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.
Grundlage ist der Koalitionsvertrag, in dem wir uns auf diese Regelung für zwei Jahre verständigt haben. Damit reagieren wir auf die angespannten Aufnahmekapazitäten in Kommunen, Schulen und bei der Wohnraumversorgung.