Antwort 07.09.2025 von Kay-Uwe Ziegler AfD
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Sie können sich an die Rechtsanwaltskammer von Berlin mit der Frage wenden, welche Anwältin oder welcher Anwalt dafür geeignet ist
Nein.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de