(...) Dieses Vorgehen verstößt zudem auf eklatante Weise gegen das obliegende Neutralitätsgebot, gegen die Zurückhaltungspflicht und insbesondere gegen das Indoktrinationsverbot an unseren Schulen, wenn bereits Grundschulkinder vielfältige sexuelle Verhaltensweisen vermittelt werden müssen. Ich betrachte diese „Erziehung" als unzulässigen Eingriff in die Intimsphäre junger Menschen, er ist unsensibel und rundweg abzulehnen. Darüberhinaus ist über den Lehrplan „Sexualerziehung“ der Versuch zu sehen, das in Art. (...)
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(...) Die sexuelle Orientierung und Neigung ist der wahrscheinlich privateste Lebensbereich eines jeden Einzelnen. Dabei gilt es aus meiner Sicht, die sexuelle Selbstbestimmung zu akzeptieren und zu respektieren. (...)
(...) ich denke nicht, dass Staat und Politik die sexuellen Neigungen / Praktiken der Bürger was angehen. Der Straftatbestand der Vergewaltigung ist ausreichend geregelt und kann klar unterschieden werden, je nach Einwilligung der Beteiligten. (...)
Ich befürworte den Lehrplan zur Sexualerziehung. Im §7 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) wird Sexualerziehung als fächerübergreifender Erziehungsauftrag der Schule definiert. (...)
Sehr geehrter Herr A.,
(...) der neue Lehrplan zur Sexualerziehung ist ein Schritt für eine von Vielfalt und Akzeptanz geprägte Gesellschaft. Damit jeder Mensch, ungeachtet seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität, gesellschaftliche Akzeptanz erfahren kann und ohne Diskriminierungen leben kann. (...)