Antwort 15.05.2023 von Florian von Brunn SPD
Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine künstliche Herstellung „wolfsfreier Gebiete“ durch den Menschen als rechtlich kaum haltbar.
Vor diesem Hintergrund erscheint auch eine künstliche Herstellung „wolfsfreier Gebiete“ durch den Menschen als rechtlich kaum haltbar.
der Wolf hat in der EU durch die Flora- und Fauna Habitat –Richtlinie und die darauf fußende Bundesgesetzgebung einen hohen Schutzstatus.
Wolfschutz und Weidetierhaltung dürfen sich nicht ausschließen.