Zunächst einmal möchte ich grundsätzlich vorwegschicken, dass das Selbstbestimmungsgesetz an der bestehenden Rechtslage zum Hausrecht nichts geändert hat.
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Da ich meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter und meine Arbeit als Parteivorsitzender der SPD organisatorisch strikt trenne, bitte ich Sie, ihre Fragen an mich als SPD-Vorsitzenden an lars.klingbeil@spd.de zu richten
Die konkrete Verfahrensweise bei erneuten Änderungen des Namens oder Personenstandes ist im Selbstbestimmungsgesetz nicht genau festgelegt und für konkrete Gesetzesauslegungsfragen sind die Gerichte zuständig. Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass bei einer Rückänderung des Geschlechtseintrages nur der ursprüngliche Name gewählt werden kann.
Die Pläne der Ampelkoalition gingen in ihrem extremen und pauschalen Ansatz jedoch zu weit. Sie entwerten die Beweiskraft öffentlicher Register und haben keine Lösungen für die bereits vorprogrammierten Auswirkungen in anderen Bereichen.