Wir als SPD-Fraktion haben uns dafür eingesetzt, eine gerechte Lösung zu finden. Letzte Sitzungswoche haben wir Hilfen bei Pellet- und Ölheizungen beschlossen.
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Erst kürzlich hat der Bundestag beschlossen, dass Haushalte, die mit nicht leistungsgebundenen Brennstoffen heizen, eine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten sollen. Hierfür stellt der Bund einmalig 1,8 Mrd. Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung) heizen, seit dem 4. Mai 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen können
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.
als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen.