Antwort 13.03.2013 von Carola Reimann SPD
(...) • Für einige der IGeL gibt es keine Anhaltspunkte für einen patientenrelevanten Nutzen. In wenigen Fällen sind die Leistungen gar mit einem Risiko für den Patienten verbunden. (...)
(...) • Für einige der IGeL gibt es keine Anhaltspunkte für einen patientenrelevanten Nutzen. In wenigen Fällen sind die Leistungen gar mit einem Risiko für den Patienten verbunden. (...)
(...) Als Drogenbeauftragte kann ich nur empfehlen, jedes gesundheitsgefährdende Verhalten, wie das Rauchen, einzustellen. (...)
(...) Da wir aus Untersuchungen wissen - und Sie weisen zu Recht darauf hin -, dass viele Raucher ohne professionelle Hilfe einen langfristigen und anhaltenden Rauchstopp nicht schaffen, setze ich mich dafür ein, dass die Nikotinabhängigkeit als Suchterkrankung anerkannt wird. Dies bedeutet in der Folge, dass auch die ärztliche Behandlung einer solchen schweren Suchterkrankung von den Krankenkassen übernommen werden müsste. (...)