(...) In Zukunft sollen sich nur noch alle Kinder den ersten Rang teilen, während die erste Ehefrau in den zweiten Rang rutscht. An zweiter Stelle stehen somit die Unterhaltsansprüche der beiden kindererziehenden Elternteile, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um eine verheiratete oder ledige Mutter handelt. Dies bewirkt, dass der Kindesunterhalt nun in deutlich mehr Fällen befriedigt wird. (...)
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(...) Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag aufgetragen hat, eine Neuregelung binnen eines Jahres vorzulegen. Es gilt natürlich das informelle Recht des Kindes zu schützen und das des Vaters zu bewahren. Meiner Meinung nach hat das informelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes eindeutig vorrang!. (...)
Sehr geehrter Herr Bähring,
(...) In ihrem Antrag "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" hat die FDP-Fraktion den Weg vorgezeichnet, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nunmehr aufgibt. (...) Eine Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests lehnt die FDP-Fraktion ab. (...)
(...) Wie Sie richtig anmerken, hat das Bundesverfassungsgericht der Politik die Frage der Ausgestaltung der Vaterschaftsregeln überlassen. (...) Prinzipiell vertrete ich die Auffassung, dass eine Familie aus nur einem Vater und einer Mutter zusammen mit den Kindern besteht. (...)
(...) Die Reform des UnterhReform des Unterhaltsrechtesbereinstimmender Meinung der Koalitionsfraktionen in erster Linie am Kindeswohl orientieren. Kinder stehen bei der Zuteilung des Unterhaltes an erster Stelle. (...)