Antwort 18.08.2014 von Detlef Seif CDU
Sehr geehrter Herr Detscher,
Sehr geehrter Herr Detscher,
(...) Dabei trägt die 2-Meter-Regelung den unterschiedlichen Interessen Rechnung und ermöglicht über § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz Ausnahmeregelungen, die Raum für eine flexible und praxisorientiert Kompromissfindung vor Ort, sowie einen Interessensausgleich der Waldnutzer schaffen. (...)