Antwort 15.08.2024 von Steeven Bretz CDU
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
Freie Demokraten werden im Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tiere, ihrer Halter und einen ausgewogenen Tierschutz sein.
Die derzeit von der Bundesregierung angestrebten Änderungen haben jedoch vor allem negative Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft: mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert ohne die wirtschaftliche Grundlage der Tierhalter zu gefährden