
Antwort 22.12.2011 von Torsten Staffeldt FDP
(...) Diese Gesetzesänderung wird damit begründet, dass die Beamten ihre Versorgung während der Dienstzeit ohne eigene Beiträge erdienen. Auch einem straffällig gewordenen Arbeitnehmer werden seine Arbeitgeberanteile aus der Rentenversicherung nicht aberkannt. (...)