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(...) Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren. (...)
(...) In der derzeitig gültigen Fassung der 21. BImSchV sind lediglich bestehende kleine Tankstellen, z.B. Eigenbedarfstankstellen von Gewerbebetrieben, von der Verwendung des Gaspendelverfahrens befreit bzw. müssen dieses spätestens bis zum 01.01.2019 installieren. (...)