(...) In § 30 des von der BKM vorgelegten Entwurfs eines neuen Kulturgutschutzgesetzes wird die Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftsstaates nur verlangt, sofern sie „nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich“ ist. In den von Ihnen geschilderten Fällen, in denen nach dem Recht des Herkunftsstaates gar keine Genehmigung für die Ausfuhr des betreffenden Kulturgutes erforderlich ist, brauchen Sie also auch zukünftig bei der Einfuhr nach Deutschland keine Genehmigung vorzulegen. (...)
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(...) wie ich Herrn Simonsen bereits geantwortet habe, befindet sich der Mitte September durch die Kulturstaatsministerin vorgestellte Referentenentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzgesetzes derzeit noch in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. (...)
(...) Neben den Verbandsexperten waren auch Einzelpersonen, die Ihr Interesse bekundet haben, einbezogen und konnten die Position der Paläontologen zum Referentenentwurf darlegen. (...)
(...) Diese läutet die Phase der breiten Beteiligung interessierter Verbände, Vereine und Vereinigungen ein, in der wir uns nun befinden, und bei der eben auch Vertreter der Paläontologie ihre Vorstellungen darlegen können. (...) Das Ziel ist weiterhin, das Gesetz im kommenden Jahr zu verabschieden. (...)
(...) Das Gesetz verfolgt das Ziel verbesserte Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter zu schaffen, um deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen und um unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut anderer Staaten effektiver an diese zurückzugeben. Gerade bei der Dimension des Abwanderungsschutzes soll das Gesetz deutlicher als zuvor definieren, welche Kulturgüter (und im Besonderen Ausnahmefällen auch Naturgüter) eine solch herausragende kulturhistorische Bedeutung haben, dass diese in eine Liste „national wertvoller“ Kulturgüter eingetragen werden können. (...)
(...) Die Berichtigung der von Ihnen genannten Stelle ist schon vor knapp 20 Jahren erfolgt und entsprechend auch im Amtsblatt der (damals noch) Europäischen Gemeinschaft transparent der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben worden. (...)