(...) Die Problematik des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwangs für Wasser, die eng verbunden ist mit der Frage der Trinkwasserqualität, obliegt dem kommunalen Verwaltungsrecht. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Sie an die zuständigen Behörden verweisen muss. (...)
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(...) wie aus Ihren Informationen hervorgeht, haben Sie alle gerichtlichen und rechtlichen Stationen - lokal, überregional, subnational - bereits ausgeschöpft. Ich kann Ihnen deshalb wenig Hoffnung für Ihre weiteren Initiativen zwecks Änderung des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang machen. Rein rechtlich ist die Vorgehensweise der Stadt Kevelaer nicht zu beanstanden und nach den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen gibt es derzeit keine Möglichkeit, Sie vom Anschluss- und Benutzungszwang zu befreien. (...)
(...) Zunächst genügt hierfür rechnerisch nicht eine große Koalition aus CDU und SPD (die dürfte sich wohl nur enthalten) sondern lediglich eine neue "rot-grüne Regierung". Wenn es dazu käme, gehe ich sicher davon aus, dass die Änderung der Vergütung keine Mehrheit im Bundesrat finden würde.
(...) Im Bereich der Landwirtschaft ist die "Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen" relevant. Die deutsche Verordnung, die diese Richtlinie umsetzt, untersagt die von Ihnen beobachtete Praktik auf jeden Fall. (...)