(...) Mit den aktuellen Änderungen des Versicherungsaufsichts-Gesetzes zur Erhaltung garantiesichernder Bewertungsreserven wird der notwendige Interessenausgleich zwischen Alt- und Bestandskunden (vor 1994) an das heutige Kapitalmarktumfeld angepasst. Die Lebensversicherer können danach zur Sicherstellung der Erfüllbarkeit Ihrer Verpflichtungen gegenüber den Versicherten einen sogenannten „Sicherungsbedarf“ von dem den Versicherungsnehmern zustehenden Anteil an den Bewertungsreserven in Abzug bringen. Die bisherige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt von der Neuregelung unberührt. (...)
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(...) Aber leider kann ich zu dem konkreten Wohnprojekt nichts sagen, weil ich es nicht kenne. Sie zitieren in Ihrer Frage offenbar ein Aktenzeichen eines Gerichtsverfahrens und eine Baumaßnahme 2051/1995, ohne allerdings Näheres über das Verfahren mitzuteilen. (...)
(...) Beigefügt finden Sie eine Übersicht über die durchgeführten bzw. noch durchzuführenden Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Finanzmarktregulierung. Die Maßnahmen stehen jeweils für die Regulierungslücken, die von den sozialdemokratischen Finanzministern, von Oskar Lafontaine bis Peer Steinbrück, offengelassen wurden, die Union und FDP nun systematisch schließen. (...)
(...) die von Ihnen angesprochenen Veränderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz sind ein Geschenk an die Versicherungsbranche und benachteiligen die Versicherten ganz massiv. Problematisch ist vor allem, dass die Gesetzesänderungen dazu führen, dass in Zukunft bestimmte Ansprüche von Versicherten reduziert werden. (...)