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(...) Diese besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach herausgestellt. Der neue Rundfunkbeitrag verpflichtet die Sendeanstalten, effizient mit den Geldern der Gebührenzahler umzugehen, Verwaltungsstrukturen zu verschlanken und die Qualität und Akzeptanz der Angebote zu erhöhen. Die Ergebnisse der Evaluierung gilt es abzuwarten und im Zweifelsfall die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. (...)
(...) die Bundesregierung keine weiteren Vorgaben gemacht wurden, ist eine Vielfalt innerhalb dieser Gruppe, die auch nicht in den Regierungen vertretene Parteien umfassen würde, nicht gewährleistet. Die Novellierung verpflichtet die Landesregierungen dazu, die Zusammensetzung des Fernsehrats nach drei Amtsperioden zu überprüfen (=A7 21 Abs. 7 ZDF-StV-Entwurf). (...)