(...) Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung meiner Antwort. Ich habe zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung eine persönliche Erklärung abgegeben, die meine Haltung dazu deutlich macht und die ich Ihnen gerne im Folgenden darlege: (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Beschneidung des männlichen Kindes“, zu der ich gerne Stellung nehme. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich unterstütze den Gesetzentwurf meiner Kollegin Marlene Rupprecht „Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung“ mit der Bundestagsdrucksache 17/11430, der dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem Kindeswohl und dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes stärker Rechnung trägt als der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung. (...)
(...) Die körperliche Unversehrtheit der Kinder ist ein hohes Rechtsgut, das ebenfalls vom Grundgesetz garantiert ist. Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und ohne unnötige Schmerzen durchzuführen ist. (...)
(...) Wollen Sie damit allen Ernstes die Verfolgung und Vernichtung von Millionen Juden im Nationalsozialismus mit einer Regelung vergleichen, die es Juden ermöglichen soll, ihre religiöse Tradition der Beschneidung in Deutschland auszuüben? Das ist eine Aussage, die ich auf gar keinen Fall akzeptiere! (...)
Sehr geehrte Frau Stenzel,