Antwort 24.07.2025 von Henri Schmidt CDU
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Die Wahl zum Bundesverfassungsgericht ist kein Routineakt, sondern ein zentraler Moment parlamentarischer Verantwortung.
Bei Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf hatte ich Zweifel, ob diese Voraussetzungen in der notwendigen Form gegeben sind.
Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht muss nicht nur juristisch hervorragend qualifiziert sein, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung genießen.
Die Fraktion die Linke hat die rechte Hetzkampagne gegen Frauke Brosius Gersdorf von Anfang an benannt und verurteilt.

Es ist wichtig als Demokratinnen und Demokraten zu zeigen, dass die Justiz in unserem Land unabhängig sein muss. Vor diesem Hintergrund begrüße ich auch Ihr Engagement in diesem Fall und möchte meine volle Solidarität aussprechen.