Antwort 26.08.2005 von Dieter Janecek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Anton,
Sehr geehrter Herr Anton,
Sehr geehrter Herr Hoffmann, das deutsche Recht sieht vor, dass auch bei nichtverheirateten Paaren beide das Sorgerecht haben können- aber in der Tat nur, wenn die Frau einwilligt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn das Paar zusammenlebt.
Sehr geehrter Herr Dr. Rautschek,
leider ist diese Platttform nicht das geeignete Forum für einen Dialog.

Sehr geehrter Herr Simon,


Sehr geehrter Herr Simon,