
Antwort ausstehend von Monika Bachmann CDU

(...) Ich unterstütze die Einschätzung der Bundesregierung, die auch von der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmanns geteilt wird, im Hinblick auf die Einordnung der E-Zigarette als Arzneimittelprodukt. Die Entscheidung, ob eine zugelassene E-Zigarette geraucht wird oder nicht, sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen bleiben. (...)

(...) Fakt ist, meiner Meinung nach gehört die E-Zigarette nicht verboten, da jeder Mensch das Recht haben sollte, über sich selbst zu entscheiden. Da steht ihm meiner Meinung nach auch das Recht zu zu entscheiden, ob er ein zweifelsohne gesundheitsschädliches Mittel konsumieren möchte. (...)
