Antwort 24.08.2005 von Matthias Kortüm FAMILIEN-PARTEI
Sehr geehrter Herr Callet,
Sehr geehrter Herr Callet,

Sehr geehrter Herr Meißner,
Sehr geehrter Herr Eberbach,

Sehr geehrter Herr Eberbach,
ich begrüße, dass es die Möglichkeit der Gütertrennung gibt. Allerdings fällt dies in die private Sphäre. Der Staat sollte sich bei dieser Vertragsangelegenheit also weitestgehend heraushalten.