Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen. Es baut auf dem Grundsatz auf, dass die Würde und Selbstbestimmung jedes Menschen unantastbar sind.
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Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde vereinbart: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.
Vor diesem Hintergrund habe ich bei der Abstimmung über das Selbstbestimmungsgesetz im Deutschen Bundestag am 12. April 2024 mit Nein gestimmt.
Wie wir in der CSU im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel beurteilen und wo wir konkret Nachbesserungsbedarf sehen, können Sie unserem Antrag (20/11429) zum vorgelegten Gesetzentwurf entnehmen.
Kurz gesagt ist Ihr Anliegen im Selbstbestimmungsgesetz also nicht konkret festgelegt und daher die Standesämter für die Auslegung zuständig.