Antwort 14.09.2023 von Clemens Rostock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine 28ct-Preisobergrenze besteht im verabschiedeten Gesetz nicht für Wärmepumpen, sondern nur für Nachtstromtarife. Im Gesetzentwurf sah das noch anders aus.
Eine 28ct-Preisobergrenze besteht im verabschiedeten Gesetz nicht für Wärmepumpen, sondern nur für Nachtstromtarife. Im Gesetzentwurf sah das noch anders aus.
Die jetzt geltende Regelung stellt einen Kompromiss der Ampel-Koalition dar.
Die Strom- und Gaspreisbremse hat die Härten der Energiekrise für viele Millionen Bürger abgefedert.
Im GEG sind Förder- und Schutzmaßnahmen für Immobilieneigentümer*innen und Mieter*innen. Zusätzlich sind Erneuerbare mittelfristig die günstigsten Energien.