Antwort 28.11.2011 von Karl-Heinz Florenz CDU
(...) Nach der Health-Claims-Verordnung gilt, dass jeder Hersteller, der auf der Verpackung mit gesundheitsfördernden Eigenschaften werben möchte - zum Beispiel mit der Senkung des Cholesterinspiegels - bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Antrag auf Zulassung dieser Aussage stellen muss. Dies ist auch in diesem Fall geschehen. (...)