(...) die Berliner CDU beabsichtigt nicht, an der derzeitigen Berliner Regelung zum Nichtraucherschutz Veränderungen vorzunehmen. Ich hoffe, Sie entscheiden sich am 18.9. (...)
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(...) die in Berlin bestehenden Gesetze und Regelungen zum Thema Nichtraucherschutz halte ich persönlich für ausreichend. (...)
(...) In vielen Einrichtungen wird das Gesetz eingehalten oder werden für Raucher separate Räume angeboten. Die Ausnahme für die kleine Eckkneipe befürworte ich - auch als Nichtraucher -, da sonst viele Gastronomen in den Ruin getrieben werden würden. Wer sich dort nicht gerne aufhalten mag, kann problemlos in eine andere Lokalität wechseln, in welcher Rauchverbot herrscht. (...)
(...) Beispiele dafür sind die mangelnden Überprüfungen des Gaststättengesetzes, einschließlich der Ekellisten für Ekellistengienisch geführte Restaurants und Imbissbuden, fehlende Kontrollen bei der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Wohnteilhabegesetzes (Überprüfung der Pflegeheime). (...)

(...) Etwas anderes wäre es aber, allen Kneipenwirten oder Diskothekenbetreibern in Berlin vorzuschreiben, ihre Lokalitäten nur noch als Nichtraucherstätten zu betreiben. Die Berliner CDU deshalb tritt nicht für ein generelles Rauchverbot in Diskotheken ein, sofern zu diesen Diskotheken nur volljährige Personen Zugang haben. Zwar befürworten wir den Nichtraucherschutz, wollen aber auch eine Wahlfreiheit für Wirte und Gäste. (...)