(...) des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. (...) Rundfunkänderungsstaatsvertrages sollte es sein, durch ein neues, vereinfachtes Gebührensystem für mehr Gebührengerechtigkeit und damit für eine verstärkte Akzeptanz beim Gebührenzahler zu sorgen. (...)
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(...) Entgegen Ihrer Vermutung, dass lediglich der „Status Quo des Rundfunkwesens“ gewahrt werden soll, werden durch den neuen Rundfunkbeitrag neben den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosendern sämtliche öffentlich-rechtliche Online-Angebote (wie Mediatheken, etc.) finanziert. (...)
(...) Ich kann Ihnen aus diesem Grund nur ganz allgemein versichern, dass der von Ihnen angesprochene Fall vom Ausschuss sehr sorgfältig geprüft wurde. Grundsätzlich gilt, dass wir behördliche Entscheidungen, die aufgrund der gegebenen Rechtslage korrekt getroffen wurden, nicht beanstanden können. In humanitären Härtefällen setzen wir uns - wenn dies die Rechtslage zulässt - gleichwohl für zahlreiche Menschen ein und sind dabei durchaus immer wieder erfolgreich. (...)
(...) Dies muss fristgemäß geschehen. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, dann können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Sie sollten durchaus vortragen, dass eine Leistungskürzung um 100 % grundgesetzwidrig sei. (...)