Antwort 20.12.2024 von Ronja Kemmer CDU
Wir teilen die Ziele des Gewalthilfegesetzes grundsätzlich. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf aber lückenhaft und zeigt handwerkliche Fehler.
Wir teilen die Ziele des Gewalthilfegesetzes grundsätzlich. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf aber lückenhaft und zeigt handwerkliche Fehler.
Ich halte es für falsch, kurzfristig vor einer so bedeutsamen und richtungsweisenden Bundestagswahl noch eine Abstimmung über diese Frage durchzuführen.
Leider wird der nunmehrige Vorstoß einiger Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag, § 218 StGB kurz vor Ende der Wahlperiode in seiner jetzigen Form zu streichen, der Komplexität der mit dem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ethischen und juristischen Fragestellungen nicht gerecht.