(...) Wenn das Vorhaben dann immer noch die Voraussetzung für eine Freistellung erfüllt, ist diese zu erteilen. Andernfalls kommt eine nachträgliche Baugenehmigung in Betracht. Eine nachträgliche Freistellung (nach Baubeginn) dürfte grundsätzlich ausscheiden. (...)
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(...) Da die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte steigt, ist die Union fest entschlossen, den Schutz für sie weiter auszubauen. Die Verschärfung des Strafrechts ist dabei eine Maßnahme, die auch für die haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und des Zivil- und Katastrophenschutzes gilt. (...)
(...) Die Bauordnungsbehörden unterliegen auch bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit über Bauvorhaben wie jede andere Behörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie hat daher auch bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten im Einzelfall zu prüfen, in welcher Weise sie gegen die Verantwortlichen vorgeht und welche bauaufsichtlichen Maßnahmen zu treffen sind. (...)
Sehr geehrte Frau Masa,