(...) In der Beschlussempfehlung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 16/8783, S. 50) auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „gewerbliches Ausmaß“ bereits dann bejaht werden könne, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde. Im Übrigen ist es Aufgabe der Rechtsprechung die Norm im Einzelfall anzuwenden. (...)
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(...) die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet kann in ihrer Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es ist für einen Rechtsstaat von grundsätzlicher Bedeutung, dass Straftaten verfolgt werden, vollkommen gleich, wer sie mit welchem Mittel begeht. (...)
(...) Mit Sorge sehe ich, dass derzeit das Schützenwesen von verschiedenen Seiten in Misskredit gebracht und unter Generalverdacht des potenziellen Rechtsbruchs gestellt wird. (...) Ich sage Ihnen: Meinem Eindruck nach gehören Schützenvereine zu den friedlichsten Gemeinschaften überhaupt. (...)
Sehr geehrter Herr Danner,
Sehr geehrter Herr Eisnecker,
(...) leider kann ich Ihnen keine Antwort darauf geben, warum offensichtlich Teile der Ermittlungsakten in die Oeffentlichkeit kamen, bevor ich sie selbst zur Kenntnis nehmen konnte. Diese Frage muss sicher noch geklaert werden. (...)