Antwort 01.12.2011 von Arnold Vaatz CDU
(...) Diese Position verteidigte die Sächsische Staatsregierung gegenüber dem Rundfunkrat und gegenüber anderen Bundesländern. Seit Donnerstag voriger Woche ist klar, dass nicht die Größe, sondern die Nutzungsart einer Laube für die Erhebung der Gebühr ausschlaggebend ist. Die von Ihnen gewünschte Änderung ist somit erfüllt worden. (...)