Antwort 22.08.2016 von Siegfried Gentele FAMILIEN-PARTEI
Sehr geehrter Herr M.,
zunächst möchte ich mich für Ihr Vertrauen bedanken. Gerne beantworte ich
Ihnen ihre zwei Fragen.
Zu Frage 1).
Sehr geehrter Herr M.,
zunächst möchte ich mich für Ihr Vertrauen bedanken. Gerne beantworte ich
Ihnen ihre zwei Fragen.
Zu Frage 1).
(...) Zunächst einmal möchte ich vorausschicken, dass bei der Frage, wo und wie Kinder nach einer Trennung bzw. Scheidung leben, nach meiner Auffassung immer das Wohlergehen des Kindes an oberster Stellen stehen sollte. (...)
(...) Gerade weil es um das Kindeswohl geht, sollten alle möglichen Optionen - das Residenzmodell genauso wie das Wechselmodell - vom Gesetzgeber in Betracht gezogen werden. Zur Meinungsfindung hat die AG FSFJ kürzlich ein nicht-öffentliches Fachgespräch durchgeführt. (...)