(...) Daher wurden alle Verträge, die Krankenkassen oder ihre Verbände mit Leistungserbringern oder deren Verbänden abzuschließen haben, vom Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgeschlossen. Unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts fallen damit nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)
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(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, zum Beispiel Verträge zur integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD hat das AMNOG und damit die von Ihnen angesprochene Regelung abgelehnt. (...)
(...) Da der Gesetzentwurf zum AMNOG von der Regierungskoalition stammt, kann ich Ihnen nicht sagen, was CDU/CSU und FDP im Detail dazu bewogen hat, die Änderungen des Kartellrechts in dieser Form vorzunehmen. In der Anhörung zum Gesetz wurde von allen Experten und Verbänden massiv Kritik an dem vorgelegten Entwurf zum Kartellrecht geübt. (...)
(...) Mir ist es beim Verkauf der LBK immer darum gegangen, dass die entsprechenden Angebote der konkurrierenden Unternehmen den Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft zugänglich gemacht werden. Daher hat die GAL-Fraktion im Jahr 2005 auch eine Akteneinsicht beantragt, um die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote zu überprüfen. (...)