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Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt nicht nur als Beitragsgrenze, sondern begrenzt auch die Renten der Höhe nach. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führt zu allen Gesetzesvorhaben und darüber hinaus auch zu Anträgen der Opposition öffentliche Anhörungen durch. Dazu laden alle Fraktionen Fachleute ihrer Wahl ein.
Weil das Rentensystem eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin an der Stabilität des Rentensystems arbeiten und sinnvolle sowie notwendige Reformen frühzeitig diskutieren.
Ich teile Ihre Einschätzung und die Einschätzung des Wissenschaftlichen Beirats zu den Herausforderungen im Bereich der gesetzlichen Rente.