(...) Mit dieser Regelung soll dafür Sorge getragen werden, dass in Deutschland zukünftig cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und als weitere Therapieoption - z.B. zur symptomatischen Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose – unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden können. (...)
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(...) Die derzeitigen Regelungen, wonach die einzelnen Krankenkassen ihren Versicherten die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln als sog. Wahlleistung anbieten können, halte ich jedoch durchaus interessengerecht und vernünftig. (...)
(...) Insofern gibt es auch innerhalb der Regierung keine Überlegungen, diesen Vorschlag aufzugreifen. Vielmehr hatten sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren zu überführen. Die Erhebung einer Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch wäre aber gerade eine weitere Bürokratisierung. (...)
(...) Dagegen sind die Ausgaben der Kassen für homöopathische oder Naturheilbehandlung gering. (...) Aber wenn eine Behandlung schon zu Heilung oder Linderung von Krankheit beigetragen hat, dann soll die Kasse auch diese zum Teil bezahlen, wie solche der Schulmedizin auch. (...)
(...) Aber trotzdem sind Sie bei mir richtig mit Ihrer Frage. Ich bin nämlich vehement dafür, daß auch Homöopathie, homöopathische Behandlung und homöopathische Medikamente von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden und zwar wesentlich weitergehend als bisher, mindestens so viel wie früher schon mal. (...)