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Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Ministerin Bas hat vorgeschlagen, die beiden Alterssicherungssysteme zusammenzuführen. Erreichbar wird das jedoch nur mit einer breiten Mehrheit im Bundestag.
Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.
Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.
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