Antwort 18.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.
Diese Unterschiede im Durchschnitt der Rentenhöhe bei Neuzugängen lassen sich durch Unterschiede in der individuellen Rentenhöhe erklären.
Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Es handelt sich bei der bestehenden Regelung um eine politische Abwägung zwischen den drei Ampelparteien, bei der andere rentenpolitische Maßnahmen der Vorrang eingeräumt wurde
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