(...) Die beitragsfreie Familienmitversicherung bleibt unverändert, denn die Gesundheitsprämie wird von mitversicherten Familienmitgliedern nicht erhoben. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.) Der Begriff „Kopfpauschale“ beKopfpauschaleh, dass nicht mehr die gesetzlich Versicherten allein durch das Umlageverfahren auch für diejenigen einzahlen, die sich eine Versicherung nicht leisten können. Denn wir wollen statt des Ausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen einen Steuerausgleich. (...)
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(...) Die SPD setzt sich mit dem Konzept der Bürgerversicherung dafür ein, den Wettbewerb zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung fair zu gestalten. Dafür würden auch Versicherte der privaten Krankenversicherung, wie z.B. Beamte, in die Bürgerversicherung einbezogen werden. Damit könnte die Finanzierung der Krankenversicherung auf eine breitere Basis gestellt werden, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten. (...)
(...) Anspruchsberechtigt sind die Ehefrau (da in der Türkei seit 1926 die Einehe gesetzlich verpflichtend eingeführt wurde, auch nicht eine evtl. moslemische Zweitfrau), die minderjährigen Kinder des Versicherten, Eltern nur dann ausnahmsweise, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund eigener Versicherung sind. (...)
Sehr geehrter Herr Danzeisen,
(...) eine wichtige Grundlage für die Abwägung widerstreitender Interessen sollte in der Politik die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sein. Bezogen auf den Nichtraucherschutz also die Abwägung zwischen den grundgesetzlich verbrieften Rechten des Einzelnen auf Freiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. (...)