
(...) Natürlich stehe ich hinter der Forderung nach Rücksichtnahme und dem Schutz von NichtraucherInnen und Nichtrauchern, ebenso dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten an Ihrem Arbeitsplatz. (...)

(...) Natürlich stehe ich hinter der Forderung nach Rücksichtnahme und dem Schutz von NichtraucherInnen und Nichtrauchern, ebenso dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten an Ihrem Arbeitsplatz. (...)

(...) Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde zum Thema Prämiensystem eine Regierungskommission eingesetzt, an der Experten aller betroffenen Resorts und Sachverständige beteiligt sind. Die beigefügten Liberalen Argumente, die auch die Aussagen im Koalitionsvertrag unterstreichen, werden in die Kommission getragen, welche in der 16. (...)
(...) In Ländern, in denen diese Rechtsgrundlage Gültigkeit hat, kommt es allerdings häufig zu Unklarheiten über die Rechtslage. Daher kann eine Organentnahme in der Praxis auch in diesen Fällen oftmals nur mit der Zustimmung der Angehörigen nach dem Tod des potentiellen Spenders erfolgen. (...)
(...) Die Sicherheit des Patienten wird außerdem durch die qualitativ hochwertige Ausbildung der Apotheker sichergestellt. Zur Berufsausübung berechtigt ist nur, wer ein achtsemestriges Pharmaziestudium und ein praktische Jahr absolviert hat und nach dem Ablegen des dritten Staatsexamens die Approbation erhält. (...)
(...) Nicht Ihre Petition sondern die eines anderen Petenten vor Ihnen wurde zur Legalisierung von Cannabis-Produkten veröffentlicht. Als sachgleiche Petition wurde Ihre Petition dennoch entsprechend den Richtlinien und Grundsätzen des Petitionsausschusses bearbeitet und behandelt. Wie das Diskussionsforum der öffentlichen Petition und auch die Vielfalt der Ergebnisse von Studien verschiedener Institutionen zeigen, ist die Diskussion zu diesem Thema noch lange nicht abgeschlossen. (...)
(...) Wegen des Gefährdungspotenzials, der Berichte über Missbrauchsfälle, der wachsenden Internetpräsenz der Droge und des zunehmenden Konsumentenkreises ist eine Unterstellung unter das BtMG geboten. Da Salvia divinorum nicht als Arzneimittel in der Medizin oder in der Homöopathie verwendet wird, kommt eine Einstufung in die Anlage III des BtMG (verschreibungsfähige Betäubungsmittel) nicht in Betracht" (Bundesratsdrucksache 48/08). (...)