(...) Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich diese Diätenerhöhung für überflüssig halte. Diese Position ist aber nicht die Mehrheitsmeinung. (...)
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(...) Im Grundgesetz ist in Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 festgelegt, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. (...)
(...) Im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. (...) Angesichts dieser Entwicklung ist eine Anhebung der Entschädigung möglich und vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung auch vertretbar. (...)
(...) Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. (...)
(...) Ob dieses Schreiben allen Bundestagsabgeordneten zugegangen ist kann ich Ihnen nicht sagen. Meines Erachtens ist der Titel der Erklärung jedoch irreführend, denn es handelt sich nicht um eine „Euro-Krise“, sondern vielmehr um eine Haushalts- und Schuldenkrise einzelner EU-Mitgliedstaaten. (...)
(...) Die gesetzliche Rente muss wieder zum Zentrum der Alterssicherungspolitik werden und den Lebensstandard im Alter sichern. Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen wieder Renten erhalten, die einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. (...)