(...) Ebenso kann man sinnlose Ausgaben von Steuergeldern als eine Art Enteignung der Bevölkerung,die die Steuermittel aufbringt, interpretieren. Es ist natürlich keine rechtliche, sondern nur eine politisch-moralische Auseinandersetzung. (...)
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(...) Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist allerdings nicht willkürlich, sondern orientiert sich an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. (...)
(...) Insofern scheue ich Vergleiche mit 1948 - einer Zeit des Wiederaufbaus in Folge des durch Deutschland verursachten Zweiten Weltkrieges. Beim Zensus geht es vielmehr um statistische Zwecke. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Hörner,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27. Juni.
Ich habe sie zuständigkeitshalber an unseren zuständigen Fachpolitiker mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi