(...) Es kann und darf nicht sein, dass innerhalb unseres gesellschaftlichen und rechtlichen Systems, ein anders System funktioniert, welches mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist. Es darf nicht zu Fehlurteilen von Seiten der Gerichte aufgrund von Fragen von Kultur oder Religion kommen. Wer sich integrieren will, muss unserer Verfassung akzeptieren und sich nach ihr richten. (...)
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(...) Die Übermittlung von Daten bringt immer das Problem mit sich, dass in dem anderen Staat das dortige Datenschutzniveau gilt und der übermittelnde Staat nur noch wenig Einfluss darauf hat. Deutschland kann es sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus jedoch nicht leisten, auf einen Datenaustausch mit unserem wichtigsten Verbündeten -- den USA -- zu verzichten. Die entscheidenden Hinweise auf die Sauerland-Gruppe, die im Sommer vergangenen Jahres in Deutschland Terroranschläge vorbereitet hatte, kamen von den USA. (...)
(...) Wir sind im staatlichen Bereich keineswegs von Verschwendern umzingelt. Unser Land ist insgesamt ein gut regiertes und ordentlich verwaltetes Land. Es gibt eine Vielzahl von Sicherungen, um Verschwendung zu verhindern. (...)
(...) man darf in Deutschland rechts sein, man darf links sein. Beides hat mit dem Verfassungsschutzbericht nichts zu tun. Wer freilich rechtsextrem oder linksextrem ist, kann sich unter Umständen im Verfassungsschutzbericht wiederfinden. (...)
(...) Statt der 2002 durchgesetzten 0,08 Joule wäre es richtig, auf die vorher geltende einheitliche Grenze von 0,5 Joule zurückzugehen. Doch bei der jüngsten Neuregelung des Waffengesetzes hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD entsprechende Änderungsanregungen abgelehnt. (...)
(...) Es gibt leider in der Tat Fälle, in denen Zeugen vor, während oder nach strafrechtlichen Verfahren gegen Rechtsextremisten massiv unter Druck gesetzt wurden. Ich teile daher Ihre Auffassung, dass die Rechtsordnung einen größtmöglichen Zeugenschutz gewährleisten muss. Allerdings garantiert unser Rechtssystem – unabhängig von der Schwere und dem Hintergrund der Tat - aus guten Gründen auch dem Angeklagten Rechte. (...)