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(...) Es ist richtig, der Behinderten-Pauschbetrag wurde seit 1975 nicht mehr erhöht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht jedoch nach wie vor keine Notwendigkeit zur Erhöhung. (...)
(...) Pauschbeträge sollen also keine ideellen Nachteile ausgleichen, sondern den Verwaltungsaufwand abmildern. Insofern ist eine Erhöhung der Pauschbeträge auch nicht erforderlich, weil die steuerliche Berücksichtigung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen der Betroffenen über den Pauschbetrag hinausgehend gegeben ist. (...)
Sehr geehrter Herr Mußmann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Wegner,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Krankenkassenbeiträgen auf Ihre Lebensversicherung. Meine Antwort wird Ihnen in dieser Woche per Post zugehen.