Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Rainer B. • 03.04.2008
Frage an Bodo Ramelow von Rainer B. bezüglich Recht
Portrait von Bodo Ramelow
Antwort 20.05.2008 von Bodo Ramelow Die Linke

(...) Es wirkte so, also fühle sich eine Lobby plötzlich betroffen. Entsprechend meiner Überzeugung habe ich geantwortet, dass ich durchaus eine Gefahr durch Waffen sehe und daher bestimmte Regelungsideen – wie ein zentrales Waffenregister – unterstütze. Ich habe auch geantwortet, dass ich niemanden pauschal verdächtige und um die vorbildliche Arbeit vieler Sportschützenvereine weiß. (...)

Portrait von Reinhard Grindel
Antwort 09.04.2008 von Reinhard Grindel CDU

(...) Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Messer mit feststehenden Klingen über 12 cm gerade nicht unter dem Waffenbegriff subsumiert worden, weil wir sonst z.B. unter 18-Jährigen die Ausbildungsmöglichkeit in Lehrberufen genommen hätten, bei denen solche Messer oder auch Einhandmesser verwendet werden. Wir haben zum Schutz von Dritten in der Öffentlichkeit lediglich ein umfassendes Führensverbot erlassen, also auf Straßen, Plätzen oder in Verkehrsmitteln. Sie können deshalb Ihre Messer zu Hause im Messerblock lassen und die Tassen bitte im Schrank. (...)

Portrait von Gabriele Fograscher
Antwort 07.04.2008 von Gabriele Fograscher SPD

(...) Bei Ihrer Küche handelt es sich um keinen öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Bereich. Zudem werden die Messer von Ihnen und Ihrer Familie für die Essenzubereitung verwendet, dies ist ein allgemein anerkannter Zweck. (...)

Portrait von Marlene Mortler
Antwort 03.04.2008 von Marlene Mortler CSU

(...) wie Sie meiner Antwort an Herrn Liebl vom 10.03.2008 entnehmen können, teile ich Ihre Bedenken der verschärften Regelung des Waffenrechts. Aufgeführt habe ich die Haltung der Mehrheit der Regierungskoalition, als Mitglied dieser Regierungskoalition sollte man Mehrheitsbeschlüsse, die sich nach Diskussionnen innerhalb der beiden Fraktionen ergeben, mittragen. (...)

Portrait von Wolfgang Schäuble
Antwort 09.04.2008 von Wolfgang Schäuble CDU

(...) Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. (...)

Frage von Klaus R. • 02.04.2008
Frage an Ralf Göbel von Klaus R. bezüglich Recht
Portrait von Ralf Göbel
Antwort 21.05.2008 von Ralf Göbel CDU

(...) Die in § 42a Absatz 1 Waffengesetz (neu) genannten Waffen dürfen ausnahmsweise insbesondere dann im öffentlichen Raum geführt werden, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn das Behältnis durch ein (Nummern-/Zahlen-) Schloss verriegelt oder anderweitig blockiert ist, die Waffe sich etwa in einer eingeschweißten Verpackung befindet. (...)