(...) bei der Witwenpension verhält es sich ähnlich wie bei der Witwenrente, in beiden Fällen ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ruhestandsbeamte und Witwen, die älter als 65 Jahre sind, dürfen ohne Nachteile für die Zahlung der Versorgungsbezüge aus Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes unbeschränkt hinzuverdienen, sie sind gegenüber jüngeren Ruhestandsbeamten begünstigt. (...)
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(...) ingesamt haben ist die Anzahl der Riesterverträge im vergangenen Jahr um über zwei Millionen auf 11,97 Millionen gewachsen. Etwa eine Million Verträge wurden seit Inkrafttreten der sogenannten Riesterrente im Jahr 2002 aufgelöst. (...)
(...) Den Konsumgutschein und eine außerplanmäßige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze kann ich daher – letztlich aus sozialen Gründen – nicht unterstützen. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. (...)
(...) der Solidaritätszuschlag ist keine einseitige Zuwendung des Westens für den Osten und fließt auch nicht in voller Höhe in den Osten. Genauso wie die Einkommensteuerzahler im Westen, zahlen auch die Menschen im Osten den Solidaritätszuschlag. Der Solidaritätszuschlag ist eine allgemeine Steuer, die für alles verwendet werden kann. (...)
(...) Es muss daher auch in diesem Bereich um einen Ausgleich der Interessen gehen. Aus meiner Sicht ist das der Hintergrund für das zweimalige Aussetzen des Rentenfaktors. Mit einem Wahlgeschenk hatte diese Entscheidung, zumal in einem Nicht-Bundestagswahljahr, nichts zu tun. (...)