(...) Zur geltenden Rechtslage ist auszuführen, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB geregelt ist. Hierin wird ausgeführt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt, wenn die Frau den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat und der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird. Weiterhin wird der Schwangerschaftsabbruch als straffrei und rechtmäßig definiert, sollte die Abtreibung mit einer medizinischen Indikation (bspw. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.08.2015 von Martin Haller SPD
Antwort ausstehend von Thomas de Maizière CDU
Antwort 22.07.2015 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Tatsächlich geht es aber gar nicht um die Frage, ob Kinder nun besser in der Kita oder zu Hause betreut werden. Wir finden, dass sollten die Eltern selbst entscheiden und dazu auch die tatsächliche Wahlfreiheit haben. (...)
Antwort 23.07.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Huber,
Antwort 17.07.2015 von Frank-Walter Steinmeier SPD
(...) Die SPD möchte für alle werdenden Eltern die Wahlfreiheit des Geburtsortes erhalten. Jeder soll im Rahmen des medizinisch Unbedenklichen entscheiden können, ob das Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause auf die Welt kommen soll. (...)
Antwort 23.07.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrter Herr Rieger,
da Sie Ihre Frage offensichtlich an Herrn Dr. Steinmeier stellen wollten, sollten Sie diese dort auch hinschicken.
Die Zuständigkeit liegt jedoch beim Bundesministerium für Gesundheit.